Allgemeine Geschäftsbedingungen
FAHRZEUGZUSTAND
Wir stellen Ihnen das Fahrzeug und die gesamte vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung in einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Sie müssen das Fahrzeug und alle optionalen Extras im gleichen Zustand zurückgeben, in dem Sie es erhalten haben. Überprüfen Sie das Fahrzeug vor Fahrtantritt sorgfältig.
Sie müssen einen gültigen Führerschein, Personalausweis oder Reisepass sowie eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) vorlegen und bei der Abholung persönlich anwesend sein. Ohne diese Dokumente kann das Fahrzeug nicht gemietet werden, und dem Mieter werden die Kosten ohne Ausführungsgebühren in Rechnung gestellt. Kopien werden nicht akzeptiert. Überprüfen Sie das Fahrzeug vor der Abholung, um sich über dessen Zustand zu einigen.
WICHTIGSTE PUNKTE
Bußgelder und Verstöße: Alle Bußgelder und Verwaltungsstrafen, die durch das Verschulden des Fahrers entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Versicherung: (Eine Kopie der Versicherungsunterlagen befindet sich im Fahrzeug und wird dem Mieter auch per E-Mail zugeschickt): Alle im Vertrag aufgeführten Fahrer sind versichert und von Schäden am Mietfahrzeug durch Feuer befreit. Beide Deckungen unterliegen den allgemeinen Bedingungen der Vereinbarung des Unternehmens mit seinem Versicherer.
Mietdauer:
Die Mietdauer muss mindestens 3 Tage betragen. Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Termin zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe wird ein zusätzlicher Miettag berechnet.
Preispolitik:
Die auf campervibes.gr angegebenen Preise sind in Euro angegeben und werden in Euro berechnet.
Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
Das Fahrzeug kann ohne vollständige Bezahlung und Kaution nicht abgeholt werden.
Mietkosten:
Die täglichen Mietkosten und Zusatzleistungen sind auf campervibes.gr veröffentlicht und können sich im Laufe der Zeit ändern.
Zahlung:
Die Zahlung erfolgt durch Überweisung eines Betrags in Höhe von 50 % des Reservierungswerts auf das folgende Bankkonto: GR18 0172 2570 0052 5711 3486 898 , das unser Unternehmen bei der Piraeus Bank unterhält . Die Zahlung erfolgt bei Lieferung des Fahrzeugs an den Mieter entweder per Banküberweisung oder per Kredit-/Debitkarte.
Der Mieter muss außerdem vor Erhalt des Fahrzeugs den Betrag der Kaution bezahlen.
Kaution:
Bei Anmietungen in Griechenland wird die Kaution bei der Abholung von der Karte des Fahrers einbehalten. Die Freigabe kann je nach ausstellender Bank bis zu 14 Tage dauern, sofern keine Schäden aufgetreten sind.
Einzahlungsbetrag: 1200 €
Internationale Vermietung:
Versicherungsschutz
Alle unsere Fahrzeuge sind umfassend versichert.
Auslandsreisen
- Für internationale Reisen ist eine zusätzliche Vollkaskoversicherung auf Kosten des Mieters erforderlich (die genauen Kosten variieren je nach Reiseziel, bitte kontaktieren Sie uns).
- Die Police umfasst 200 km pro Tag; jeder zusätzliche Kilometer wird mit 0,30 € pro km berechnet.
- Pannenhilfe ist nicht inbegriffen.
- Reisen in Kriegsgebiete oder Katastrophengebiete sind strengstens verboten.
Transport mit der Fähre:
Schäden, die beim Einsteigen entstehen, sind nicht durch die Versicherung abgedeckt.
Pannenhilfe:
Deckt technische oder mechanische Ausfälle aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern ab.
Der Mieter darf ohne Zustimmung des Unternehmens keine Reparaturen oder Änderungen vornehmen. Bei einer Immobilisierung aufgrund einer Panne oder eines Unfalls wird Pannenhilfe geleistet, wenn die Reparatur nicht vor Ort durchgeführt werden kann.
MIETVERTRAG
Der Eigentümer vermietet, liefert und gewährt dem Mieter die Nutzung eines bestimmten Wohnmobils einschließlich dessen Zubehörs, Ausrüstung, Werkzeuge, Schlüssel, Kennzeichen und aller zugehörigen Dokumente gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung. Das Wohnmobil und seine Komponenten werden im Folgenden als „Wohnmobil” bezeichnet.
MIETDAUER
Die Mietdauer beginnt mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung. Am Ende dieser Frist muss der Mieter das Wohnmobil an die Geschäftsstelle des Eigentümers unter der angegebenen Adresse zurückgeben. Die Mindestmietdauer beträgt 3 volle Tage.
EIGENTUMSVERHÄLTNISSE
Das Wohnmobil bleibt während der gesamten Mietdauer das ausschließliche Eigentum des Eigentümers. Der Mieter erkennt an, dass er keine anderen Rechte als die hierin genannten hat. Es ist dem Mieter untersagt, das Wohnmobil in irgendeiner Weise zu verkaufen, zu vermieten oder zu übertragen. Der Mieter ist kein Vertreter des Eigentümers und kann auch nicht als solcher angesehen werden.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Der Mieter darf das Wohnmobil nur gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung fahren. Er muss:
- Seit mindestens 3 Jahren Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sein.
- Zwischen 23 und 70 Jahre alt sein.
Im Falle falscher Angaben behält sich der Eigentümer alle gesetzlichen Rechte vor.
Der Mieter muss das Fahrzeug warten, den mechanischen Zustand (Öl, Kühlmittel, Reifendruck usw.) überprüfen und sorgfältig darauf achten, dass es ordnungsgemäß funktioniert.
Zu den verbotenen Verwendungszwecken gehören:
- Fahren durch unbefugte Personen.
- Beförderung von Personen oder Gütern gegen Entgelt.
- Teilnahme an Rennen.
- Das Fahrzeug untervermieten.
- Das Mitführen von schweren, brennbaren, übelriechenden oder illegalen Gegenständen.
- Das griechische Hoheitsgebiet ohne vorherige schriftliche Genehmigung verlassen.
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
- Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollgesetze.
- Abschleppen anderer Fahrzeuge.
Rauchen und Haustiere sind verboten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Der Mieter trägt alle biologischen Reinigungskosten, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird.
Wildcampen ist verboten. Übernachtungen werden in ausgewiesenen Campingbereichen empfohlen. Bußgelder für Verstöße gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
ABHOLUNG UND RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Das Wohnmobil wird in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Mieter hat es geprüft und akzeptiert. Bei der Rückgabe muss der Kraftstoffstand dem Stand bei der Abholung entsprechen, andernfalls wird die Differenz in Rechnung gestellt oder von der Kaution abgezogen.
Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Ankündigung ist der Eigentümer berechtigt, das Fahrzeug auf rechtlichem Wege zurückzufordern. Der Mieter muss für jeden Tag der Verspätung und alle dem Eigentümer entstandenen Verluste (z. B. ausgefallene Vermietungen) aufkommen. Diese Kosten können von der Kaution abgezogen werden.
An offiziellen Feiertagen werden keine Lieferungen und Fahrzeugabholungen durchgeführt. Für die Zwecke dieser Vereinbarung gelten als offizielle Feiertage:
- 25. März (Nationalfeiertag und Mariä Verkündigung)
- Faschingsmontag
- Karfreitag
- Ostermontag
- Pfingstmontag
- 1. Mai (Tag der Arbeit, durch Beschluss des Arbeitsministers als gesetzlicher Feiertag festgelegt)
- 15. August (Mariä Himmelfahrt)
- 28. Oktober (Nationalfeiertag)
- 25. Dezember (Weihnachtsfeiertag)
- 26. Dezember (zweiter Weihnachtstag)
- 1. Januar (Neujahrstag)
- 6. Januar (Dreikönigstag)
Fällt ein Liefer- oder Abholtermin auf einen der oben genannten Feiertage, wird er entweder auf den vorherigen Werktag oder auf den nächsten verfügbaren Werktag verschoben.
FAHRZEUGERSATZ
Bei einer Panne oder einem Unfall muss der Eigentümer ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung stellen, sofern verfügbar. Ist ein Ersatz nicht möglich (z. B. aufgrund höherer Gewalt), kann der Mieter den Vertrag ohne weitere Ansprüche kündigen, sofern keine Fahrlässigkeit seitens des Eigentümers nachgewiesen werden kann. Kleinere Probleme, die innerhalb von 24 Stunden behoben werden können, berechtigen nicht zu einem Ersatz.
PANNENHILFE
In Zusammenarbeit mit einem autorisierten Anbieter wird innerhalb Griechenlands eine 24/7-Pannenhilfe angeboten.
VERSTÖSSE UND GELDSTRAFEN
Der Mieter muss der Polizei auf Verlangen Dokumente vorlegen. Alle Bußgelder (z. B. für illegales Parken, Campen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheit am Steuer) müssen dem Eigentümer innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden. Der Mieter muss kooperieren, um den Eigentümer von jeglicher Haftung zu befreien.
Die Nichtmeldung von Bußgeldern kann zu zusätzlichen Kosten führen. Wenn dem Eigentümer eine Rechnung gestellt wird, erhält der Mieter eine entsprechende Rechnung und muss diese unverzüglich bezahlen.
Wird das Fahrzeug beschlagnahmt, haftet der Mieter für alle Verluste. Weitere Ansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung) des Eigentümers bleiben unberührt.
VERTRAGSBRUCH UND KÜNDIGUNG
Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Wenn der Mieter gegen eine der Bedingungen verstößt oder unrichtige Angaben macht, kann der Eigentümer:
- Die Vereinbarung durchsetzen und Schadenersatz fordern oder
- Den Vertrag einseitig kündigen.
Der Eigentümer kann den Vertrag auch kündigen, wenn:
- Der Mieter meldet Insolvenz an.
- Das Fahrzeug wird illegal genutzt.
UNFÄLLE
Im Falle eines Unfalls, Brandes, Diebstahls oder Verlusts muss der Mieter:
- Benachrichtigen Sie die Polizei.
- Sammeln Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen und beteiligten Parteien.
- Keine Schuld eingestehen.
- Wenden Sie sich umgehend an den Eigentümer.
- Sammeln und senden Sie Beweise (z. B. Fotos).
- Füllen Sie einen schriftlichen Unfallbericht aus und unterschreiben Sie ihn.
VERLUST ODER FEHLFUNKTION
Wenn das Fahrzeug außerhalb des Versicherungsschutzes beschädigt wird oder verloren geht, muss der Mieter unverzüglich die gesamten Reparaturkosten (mit Originalteilen) oder den aktuellen Marktwert (im Falle eines Totalschadens) zuzüglich Steuern und Zulassungskosten bezahlen.
Ausnahmen: Diebstahl oder Fehlfunktion trotz vollständiger Einhaltung dieser Vereinbarung und des griechischen Rechts.
Verlorene Schlüssel müssen unverzüglich gemeldet werden. Die Kosten für den Ersatz (basierend auf der Rechnung des Händlers) oder für die Dienstleistungen eines Schlossers gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Das Fahrzeug ist gemäß den Versicherungsbedingungen versichert, die nur bei Nutzung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung gelten. Andernfalls haftet der Mieter in vollem Umfang für etwaige Schäden.
Der Versicherungsschutz wird von einem zugelassenen Versicherer bereitgestellt. Eine Kopie befindet sich im Wohnmobil und wurde dem Mieter per E-Mail zugeschickt.
Der Eigentümer ist der Begünstigte der Versicherung, außer in Fällen von Tod oder Invalidität, in denen der Mieter der Begünstigte ist.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind, und muss die über die Kaution hinausgehenden Kosten vollständig tragen.
KRAFTFAHRZEUGSTEUER & STRASSENMAUT
Der Eigentümer ist für die Zahlung aller Kfz-Steuern und die Aktualisierung der Dokumente verantwortlich. Der Mieter ist für alle Mautgebühren verantwortlich, die durch die gewählte Route entstehen.
FAHRZEUGWARTUNG
Der Eigentümer muss das Wohnmobil unter Verwendung autorisierter Werkstätten und Originalteile warten und reparieren. Die routinemäßige Wartung erfolgt gemäß den Standards des Herstellers.
Die Reifen werden vom Eigentümer je nach Bedarf und anhand der Kilometerleistung ausgetauscht.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Eigentümer haftet nur für vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen (einschließlich leichter Fahrlässigkeit oder höherer Gewalt) wird keine Haftung übernommen.
RECHT AUF ABTRETUNG
Der Eigentümer kann diese Vereinbarung auf eine andere Person oder Organisation übertragen. Der Mieter darf seine Rechte oder Pflichten nicht abtreten.
NICHT-VERZICHT
Das Versäumnis oder die Verzögerung bei der Durchsetzung von Rechten stellt keinen Verzicht dar.
GERICHTSBARKEIT
Diese Vereinbarung unterliegt griechischem Recht. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Serres zuständig, mit Ausnahme von Berufungen vor dem Obersten Gerichtshof.
Alle Klauseln gelten als wesentlich. Diese Vereinbarung ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen. Im Falle von Streitigkeiten müssen beide Parteien zunächst eine Schlichtung durch einen zertifizierten Schlichter aus dem Register des Justizministeriums versuchen.
Hinweis: Die Titel der Artikel dienen lediglich der Übersichtlichkeit und sind nicht für die Auslegung bestimmt.
Banküberweisungsdaten:
Bankkonto:GR18 0172 2570 0052 5711 3486 898

